Wer sein System permanent überwacht, hat den Grundstein dafür gelegt Engpässe zu vermeiden und Fehler frühzeitig zu erkennen. Neben dem Platzhirsch Nagios ... (mehr)

Die Gedanken sind frei

Geschützt sind aber eben nur Ausdrucksformen. Das Urheberrecht will keine bestimmten Programmfunktionen monopolisieren. Wie sich Idee und Ausdruck voneinander abgrenzen, verrät das Gesetz nicht. Frei sind auch allgemeingültige wissenschaftliche Lehren, abstrakte Lehrsätze, Rechenregeln, mathematische Formeln oder Grundsätze des Fachgebietes, wenn diese einem Programm zugrunde liegen. Es kommt also immer drauf an, was genau ein Algorithmus beinhaltet. Wird nur die reine technische, im Fachgebiet vorgegebene wissenschaftliche Lehre umgesetzt beziehungsweise fest standardisierte Betriebsabläufe, ohne dass der Programmierer dabei einen eigenen Gestaltungsspielraum hat, spräche dies gegen einen Schutz. Zur Frage wann Algorithmen geschützt sind, gibt es allerdings sehr vielfältige Rechtsansichten.

Nicht geschützt sind ferner reine Daten, solange in ihnen keine Folge von Befehlen liegt, die das Programm zur Kontrolle oder Steuerung des Programmablaufes nutzt.

Die WIPO, die World Intellectual Property Organisation, definiert den Begriff Computerprogramm in § 1 (i) der Mustervorschriften der WIPO wie folgt: "… eine Folge von Befehlen, die nach Aufnahme in einem maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt."

HTML reicht nicht

Es gibt kaum Rechtsprechung zu den einzelnen technischen Arten von Computerprogrammen. Nur bei HTML-Code ist die Rechtsprechung eindeutig. Er reicht als reine Auszeichnungssprache nicht aus, um in den Genuss des urheberrechtlichen Schutzes zu gelangen, es sei denn andere Komponenten mit Kontrollstrukturen im Code, wie JAVA-Script oder PHP sind sehr eng mit dem HTML verzahnt. Dies könnte theoretisch bei Webseiten der Fall sein, die auf HTML5 basieren, weil es dort zu einer technischen Verflechtung zwischen JavaScript und HTML kommt. Solange der Code aber im Wesentlichen nur Daten über die Formatierung der Seite enthält und nur Texte und Grafiken sichtbar macht, ist dieser nicht als Computerprogramm geschützt. Andererseits nahm das OLG Rostock den Schutz einer HTML-Seite ausnahmsweise an, weil der Code eine textbasierte Suchmaschinenoptimierung enthielt, die als Sprachwerk urheberrechtlichen Schutz genoss. Es kommt also sehr auf den Einzelfall an. Soweit das Programm Kontrollstrukturen oder Steuerbefehle enthält wie bei Java, C+ oder C++ sind die Anforderungen an Computerprogramme aber nicht mehr allzu hoch.

comments powered by Disqus
Einmal pro Woche aktuelle News, kostenlose Artikel und nützliche ADMIN-Tipps.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin einverstanden.

Konfigurationsmanagement

Ich konfiguriere meine Server

  • von Hand
  • mit eigenen Skripts
  • mit Puppet
  • mit Ansible
  • mit Saltstack
  • mit Chef
  • mit CFengine
  • mit dem Nix-System
  • mit Containern
  • mit anderer Konfigurationsmanagement-Software

Ausgabe /2023