Die Wirtschaftskrise mag ein Grund sein, weswegen das Unternehmen nun weniger Datenbanklizenzen benötigt, oder es ist auf ein anderes ERP-System umgestiegen, dass eine andere Datenbank voraussetzt – jedenfalls liegen jetzt teure Lizenzen brach. Die ließen sich ja theoretisch in Bargeld verwandeln. Und praktisch? Die Softwarehersteller möchten den Lizenzhandel unterbinden und verbieten die Weitergabe gern in ihren Lizenzbedingungen. Sind die juristisch betrachtet wirksam? Lohnt es sich für den Einkäufer, bei günstiger Gebrauchtsoftware zuzuschlagen – oder droht die Abmahnung?
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Mit einem überraschenden Sieg über Oracle, das die deutsche Firma UsedSoft verklagt hatte, endete jetzt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). nach Meinung seiner Richter ist der Handel mit gebrauchter Software zulässig.
Was ist mit Software-Lizenzen, die man einmal bezahlt hat, nun aber nicht mehr oder nur noch teilweise nutzt? Darf man das tote Kapital in Cash verwandeln? Der Europäische Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil endlich für Rechtsklarheit gesorgt.