Gebrauchtsoftwarehandel zulässig

03.07.2012

Mit einem überraschenden Sieg über Oracle, das die deutsche Firma UsedSoft verklagt hatte, endete jetzt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). nach Meinung seiner Richter ist der Handel mit gebrauchter Software zulässig.

Nach Meinung der Richter des EuGH, die vom Bundesgerichtshof ersucht worden waren, die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen auszulegen, erschöpft sich das Recht zur Verbreitung einer Programmkopie mit dem Erstverkauf. So verliert der Rechtsinhaber, der eine Kopie in einem Mitgliedsstaat der Union vermarktet hat, die Möglichkeit, sich auf sein Verwertungsmonopol zu berufen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Dabei sei es egal, ob die Software auf CD/DVD oder via Internet vertrieben wurde. Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts den Ersterwerber nicht dazu berechtigt, die Lizenz aufzuspalten und teilweise weiterzuverkaufen, falls die von ihm erworbene Lizenz für eine seinen Bedarf übersteigende Zahl von Nutzern gilt.

Oracle zeigt sich von dem Urteil enttäuscht: Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte, Vertreterin von Oracle vor dem EuGH, führt aus:
„Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden. ... Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung."

Microsoft wiederum findet auch einen positiven Aspekt, wie ein Unternehmenssprecher hervorhebt: "Im Großteil sind die Volumenlizenzverträge von Microsoft betroffen. In dem Urteil wird gesagt, dass der Weiterverkauf von Lizenzen zwar erlaubt ist, aber nicht die Aufspaltung von Lizenzen. Siemens wird nicht plötzlich all seine Lizenzen verkaufen." Zu fast allen weiteren Nachfragen sagte Microsoft, dass das sehr ausführliche Urteil erst im Einzelnen durchgesehen werden müsse.

Der Branchenverband BITKOM befürchtet, dass mit dem Urteil Raubkopien Tür und Tor geöffnet werde. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert das Urteil: „Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.“

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