Internetsperren verstoßen sowohl gegen deutsches wie europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kam jetzt ein juristisches Gutachten im Auftrag des des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco.
Das Gutachten untersucht den verfassungs- und einfachgesetzlichen Schutz der Kommunikation im Internet sowie den gesetzlichen Rahmen am Beispiel behördlicher und gerichtlicher Sperrungsverfügungen im Bereich des Urheber- und Glücksspielrechts. Dabei kommt es zu dem Schluss, dass hierzulande die Kommunikation im Internet durch das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes geschützt sei. Sperrungen verletzen – unabhängig von der verwendeten Methode – diesen vom Gesetz definierten Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses.
Neben dem geltenden Recht in Deutschland fließt auch die Gesetzeslage und Rechtsprechung auf EU-Ebene in die Betrachtung ein. Mit dem Rechtsgutachten, das den Schwerpunkt auf den Schutz der Kommunikation im Internet und das Fernmeldegeheimnis legt, unterziehen die Autoren - Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dr. Matthias Rudolph, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Dr. Jan Oster - einen bislang noch nicht näher untersuchten Aspekt einer eingehenden rechtlichen Einschätzung und Bewertung. Die Ergebnisse der Studie werden in einer Beilage der Zeitschrift "MMR – MultiMedia und Recht" publiziert.
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt ein Urteil aufgehoben, das einen belgischen Provider dazu verdonnern wollte, aus seinem gesamten Datenverkehr Urheberrechtsverstöße auszufiltern.