Ein Unternehmer möchte Fehlern in seinem Netz auf den Grund gehen und den Netzwerkverkehr aufzeichnen, um ihn zu analysieren. Was aber sagt das Datenschutzrecht dazu?
Lavabit, ein US-amerikanischer Verschlüsselungsservice, den auch Edward Snowden während seines Aufenthalts im Flughafen Scheremetjewo genutzt haben soll, musste nun offenbar auf Druck von US-Behörden schließen.
Manches erledigt ein spezialisierter Dienstleister effizienter als man es selbst könnte, Stichwort Outsourcing. Wenn dabei personenbezogene Daten ins Spiel kommen, macht das Bundesdatenschutzgesetz sehr konkrete Vorgaben für die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung. Ignoranz kann teuer werden.
Wer unbedacht einen alten Rechner oder eine Festplatte weiterverkauft, kann durchaus mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zum Beispiel, weil er einen Datenschutzskandal verursacht. Aber wie stellt man sicher, dass weitergegebene Datenträger nicht mehr lesbar sind? Wie entsorgt man Datenträger datenschutzkonform? Seit Oktober 2012 gibt es eine neue DIN-Norm zum Thema.
Die Bundesregierung setzt auf Selbstregulierung in den sozialen Netzen. Das verkündete der Ministerialdirektor des BMI von Knobloch anlässlich des Eröffnungsplenums der 35. Datenschutzfachtagung (DAFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) heute in Köln.