Die gesetzlichen Anforderungen sind deutlich: Patientendaten (insbesondere Befunde) sind bis zu 30 Jahre lang so aufzubewahren, dass unbemerkte Veränderungen gerichtsfest ausgeschlossen werden können und unbefugte Einsichtnahme unmöglich ist. Hintergrund der Regelung ist unter anderem, bei eventuellen Klagen auf Behandlungsfehler gesicherte Befunde zu haben. Selbstredend werden Patientendaten jeder Art ohnehin als besonders sensibel eingestuft und dürfen keinesfalls von Unbefugten einsehbar sein. Dazu gehören auch Metadaten, die beispielsweise aus Dateinamen gewonnen werden könnten. Rein technisch gesehen lassen sich die rechtlichen Anforderungen ohne größeren Aufwand umsetzen.Viel kritischer sind die typischen Probleme der Praxis:
- Datenformate ändern sich.
- Software wird inkompatibel zu bisherigen Lösungen.
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