Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die Vorschriften des Kundenschutzes im Bereich der Telekommunikation nicht verletzt werden und der Universaldienst, also die Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten, erbracht wird. Aus diesem Grund gehört das Fax auch nach der Umstellung auf VoIP zu den garantierten Basisdiensten. Trotzdem verursacht der VoIP-Umstieg bei vielen Admins Magenschmerzen bezüglich der Auswirkungen auf die gewohnte Nutzung von Fax für die Übertragung von Geschäftsdokumenten. Es stellen sich diverse Fragen, etwa ob eine Faxübertragung bei VoIP generell noch funktioniert oder ob bei Fax-over-IP (FoIP) nachwievor die Sicherheit gewährleistet ist. Um diese Fragen zu beantworten, ist das Verständnis für den grundlegenden Ablauf und die technischen Prinzipien einer Faxübertragung hilfreich.
Die Faxübertragung etwa von zwei Dokumentseiten läuft stark vereinfacht folgendermaßen ab:
- Absender ruft an.
- Empfänger antwortet und übermittelt Eigenschaften des Empfangsgeräts.
- Absender übermittelt geplante Nutzung der Eigenschaften und veranlasst Probeübertragung (1,5 Sekunden).
- Empfänger akzeptiert Probeübertragung und wartet auf Dokument.
- Absender sendet eine Seite und fordert Bestätigung an (Info: Weitere Seiten folgen).
- Empfänger prüft Qualität der empfangenen Seite (Info: OK) und bestätigt.
- Absender sendet eine weitere Seite und fordert Bestätigung an (Info: Letzte Seite gesendet).
- Empfänger prüft Qualität der empfangenen Seite (Info: OK) und bestätigt.
- Absender bemerkt erfolgreiche Übertragung von zwei Seiten im Journal oder Sendebericht.
In Gerichtsurteilen ist immer wieder vom sogenannten "OK-Vermerk" die Rede – ein vereinfachender Begriff, den es in den technischen Spezifikationen für Faxkommunikation eigentlich gar nicht
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