Als Wireless Local Area Networks (WLANs) werden lokale Funknetze (meist auf Basis des IEEE 802.11-Standards) bezeichnet. Diese verkaufen sich seit zehn Jahren massenhaft und sind in vielen Geräten (Handy, Beamer, Drucker) direkt integriert. Folgerichtig müsste der steigende WLAN-Einsatz in Unternehmen auch zu einem erheblichen Anstieg der Nachfrage nach Sicherheitsapplikationen zum Schutz der sensiblen Daten führen. Denn anders als im Umfeld von Heimanwendern, das als Wirkungskreis nicht sonderlich interessant ist, außer zum kostenlosen Surfen, kann ein virtueller Einbruch bei Unternehmen für den Hacker durchaus lukrativ sein.
Bei Attacken auf die Übertragungsdaten im Funkverkehr geht es in erster Linie um die Strafbarkeit aller Beteiligten. Zunächst muss geklärt werden, ob der Netzwerkbetreiber die attakierte Datenübertragung physisch, zum Beispiel durch Abschirmungsmaßnahmen, gesichert hat. Ist dies der Fall, ist in der Regel von einer besonderen Sicherung im Sinne des Tatbestandes auszugehen, die Übertragungsdaten sind damit strafrechtlich geschützt.
Existieren keine gesonderten physischen Sicherungsmaßnahmen, ist zu klären, ob der Betreiber die Option der Datenverschlüsselung wahrgenommen hat. Ist dies nicht der Fall, so scheidet eine Strafbarkeit für den Angreifer grundsätzlich aus, da die Übertragungsdaten damit nicht regelmäßig gesichert sind. Gemäß der aktuellen Rechtslage sind die WLAN-Netzbetreiber klar dazu verpflichtet, das von ihnen betriebene Funknetz mit WPA oder WPA2 zu sichern. Die Verschlüsselungsmechanismen schützen jedoch nicht vor Angriffsversuchen. Aus diesem Grund müssen die Schutzstrategien überdacht und bei Bedarf durch neue Schutzmechanismen ersetzt werden.
Anders als bei der kabelgebundenen Kommunikation muss
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