Internet der Energie startet

09.08.2013

Mit der Veröffentlichung einer Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums fiel der offzizielle Startschuß zum Umbau des Stromnetzes mit intelligenten Zählern (Smart Grid).

Die Autoren der BMWi-Studie empfehlen, dass bis 2022 zwei Drittel aller deutschen Haushalte mit neuen Zählern ausgestattet werden. Dabei sollten 20 Millionen Haushalte intelligente Stromzähler ohne Kommunikationsmöglichkeiten nach außen erhalten; nur 12 Millionen bekommen ein Gerät mit Komplett-Zugang zum Intelligenten Stromnetz, sogenannte Smart Meter Gateways. Dieses Szenario brächte einen volkswirtschaftlichen Nutzen von bis zu 13 Milliarden Euro über die nächsten 20 Jahre verteilt. Ein umfassenderer Ausbau wäre laut Studie zwar volkswirtschaftlich sinnvoller, wird allerdings aus politischen Gründen nicht empfohlen.  Laut einer Fraunhofer-Studie für den BITKOM könnte eine Vollvernetzung allerdings zusätzliche Wachstumsimpulse von rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr erzeugen

Zum Hintergrund der BMWi-Studie „Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler“: Die EU schreibt allen Mitgliedsländern vor, dass 2020 in 80 Prozent aller Haushalte ein intelligenter Stromzähler installiert sein muss. Die Vorschrift gilt aber nur für den Fall einer positiven Kosten-Nutzen-Analyse für dieses System. Es müssen also nachweislich alle zu erwartenden langfristigen Kosten geringer ausfallen als der Nutzen für die einzelnen Verbraucher und den Markt. Die meisten EU-Länder haben bereits eine Analyse vorgelegt, viele mit dem Einbau in Haushalten begonnen. Deutschland hat einen breiteren Weg eingeschlagen und nicht nur einen digitalen Zähler konzipiert, sondern zusätzlich ein universelles Zugangsgerät für das Smart Grad. Nutzer dieser Smart Meter Gateways sollen künftig auf verschlüsseltem Weg mit Anbietern innovativer Energie-Dienste kommunizieren können. Das Gateway soll das sichere Zugangsgerät zu diesem Netz der Zukunft werden und muss höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen. Hierzu wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter enger Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesnetzagentur sowie einigen Verbänden ein Schutzprofil und eine umfangreiche Technische Richtlinie erarbeitet. Jedes Gerät muss zukünftig vom BSI nach strengsten Kriterien zertifiziert werden.

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