Office 365 in der Deutschland-Cloud

Heimische Wolken

Unternehmen haben oft Bauchschmerzen dabei, ihre sensiblen Daten einer Cloud anzuvertrauen. Microsoft als US-Anbieter möchte seinen Kunden entgegenkommen und bietet neben seinen Cloud-Rechenzentren in Amsterdam und Dublin nun auch eine Deutschland-Cloud in Kooperation mit T-Systems an. Das verspricht besseren Datenschutz, bringt aber auch Nachteile mit sich.
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Personenbezogene Daten dürfen Firmen nur dann in der Cloud verarbeiten, wenn dafür eine rechtliche Erlaubnis besteht. Diese ergibt sich bei Cloud Services in der Regel aus der Auftragsdatenverarbeitung, die Microsoft in seinen Verträgen abgebildet hat. Das Datenschutzrecht gilt dabei nur für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies sind – verkürzt gesagt – Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, wie Namen oder E-Mail-Adressen.

Grundlage für die Leistungsbeziehung sind die Lizenzverträge über die Nutzung der jeweiligen Microsoft-Technologie. Diese werden zwischen dem Kunden und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossen und die Lizenzverträge werden durch die Online Services Terms ergänzt. Diese Bestimmungen beinhalten unter anderem die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen für eine Auftragsdatenverarbeitung. Als Anhang sind die EU-Standardvertragsklauseln angefügt, die zwischen dem Kunden und der Microsoft Corporation als Subunternehmerin der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossen werden.

Die EU-Standardvertragsklauseln sind von der EU-Kommission verabschiedet worden.

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Ausgabe /2023